Damit können Sie rechnen

Seit 2004 rechnen Krankenhäuser in Deutschland nach dem fallbezogenen DRG-System (Diagnosis Related Groups) ab,  so auch die HELIOS Privatkliniken. Es klassifiziert den Behandlungsfall nach medizinischen Kriterien und dem ökonomischen Ressourcenverbrauch.

Anders als öffentliche Krankenhäuser nehmen wir keine Fördermittel in Anspruch. Da wir uns so vollständig selbst finanzieren müssen und Ihnen ein ausgezeichnetes Komfort- und Serviceniveau bieten, erheben wir einen Investitionszuschlag und – sofern Sie ein Ein- oder Zweibettzimmer in Anspruch nehmen – Zimmerzuschläge, die diese Kosten anteilig widerspiegeln. Daher können  im Vergleich zur Abrechnung öffentlicher Krankenhäuser Abweichungen auftreten. Die Entgelte für die allgemeinen Krankenhausleistungen unterscheiden sich nicht von denen öffentlicher Krankenhäuser.

Die Leistungen der HELIOS Privatkliniken GmbH unterliegen aktuell der Umsatzsteuerpflicht (19%).

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen Ihnen unsere erfahrenen Mitarbeiter vom Patientenmanagement jederzeit gerne zur Seite.